So wird gewählt - Erklärung des Wahlsystems
Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Wahl grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
In § 26 Abs. 2 letzter Satz GemO wird das Stimmgebungsverfahren des Kumulierens und Panaschierens mit dem schlichten Satz festgelegt:
"Der Wähler kann Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben."
Im o.g. Beispielstimmzettel sind insgesamt 6 Stimmen zu vergeben. Die Kandidaten Birkle, Schulze und Sarikakis erhalten keine Stimme, Maier bekommt 3 Stimmen, jeweils 1 Stimme bekommen Müller, Stierle und Schwarz.
Kumulieren (Häufeln) bezeichnet also die Abgabe mehrerer Stimmen (Kommunalwahl BW: max. 3 Stimmen) für einen Kandidaten. Die Möglichkeit des Kumulierens führt dazu, dass die Parteien und Wählervereinigungen nur begrenzt Personalplanung betreiben können, weil der Wähler durch seine Stimmabgabe die Reihenfolge des Wahlvorschlags kräftig durcheinander bringen kann. |
Zwar nimmt mit der Größe einer Gemeinde die Zahl der unverändert abgegebenen Wahlvorschläge zu, dennoch verändern 90 Prozent aller Wählerinnen und Wähler ihre Stimmzettel. Selbst in der Landeshauptstadt Stuttgart haben noch mehr als 50 Prozent der Wählenden einen veränderten Stimmzettel abgegeben.
Die Grundsätze des Kumulierens und Panaschierens gelten auch für die Wahl des Kreistages.
Die Möglichkeit des Panaschierens (Mischen) bedeutet nichts anderes, als dass sich der Wahlberechtigte aus allen Wahlvorschlägen die Kandidaten heraussuchen kann, die er kennt oder die er für geeignet hält. Dadurch ist es z. B. möglich, dass CDU-Bewerber auf die SPD-Liste übernommen werden können und umgekehrt, was sicher nicht im Interesse der jeweiligen Partei ist. In der Regel wird der Wähler dabei so vorgehen, dass er den Wahlvorschlag als Grundlage nimmt, auf dem er die meisten Kandidaten wählen will. |
Auch für die panaschierten Kandidaten gilt natürlich die Möglichkeit des Kumulierens.
Will sich der Wähler der Mühe des Panaschierens auf einen Wahlvorschlag nicht unterziehen, so kann er mehrere gekennzeichnete Wahlvorschläge als Stimmzettel abgeben.
Die Wirkung des Panaschierens ist umstritten. Auch hier lässt sich feststellen, dass mit zunehmender Gemeindegröße das Panaschieren abnimmt und die Wähler sich mehr entsprechend ihrer politischen Orientierung an die vorgegebenen Wahlvorschläge halten. In kleineren Gemeinden kann das Panaschieren Minderheitengruppen zugute kommen, die auf ihrer Liste einzelne bekannte Bürger haben. So werden etwa in ländlichen Gebieten mit starker CDU-Mehrheit einzelne Sozialdemokraten, die als Person bekannt und angesehen sind, trotz ihrer SPD-Zugehörigkeit durch Panaschieren gewählt.
Wer sich verzählt, stimmt ungültig ab!